Unsere Lieferbedingungen:
1. Lieferungsmöglichkeit bleibt in jedem Falle vorbehalten. Die genannten Liefertermine werden nach bester Möglichkeit eingehalten, sind aber dessen ungeachtet unverbindlich.
2. Die Preise gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, ab Werk Herrsching unverpackt. Lieferung erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Gutschriften für zurückgesandte Verpackung können nur insoweit und nur bis zu der Höhe erteilt werden, wie dies in der Rechnung vermerkt ist.
3. Beanstandungen können nur innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Ware berücksichtigt werden. Auf Wunsch ist die beanstandete Ware spesenfrei wieder zurückzusenden. Im Falle berechtigter Beanstandungen behalten wir uns Umtausch oder Nachbesserung der Ware vor. Eine Preisminderung ist in jedem Falle ausgeschlossen.
4. Schadensersatzansprüche wegen mangelhafter, verspäteter oder nicht erfolgter Lieferung sind in jedem Falle ausgeschlossen.
5. Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Kontosaldos sowie bis zur Freistellung von jeglichen Eventualverbindlichkeiten unser Eigentum. Dies gilt auch, wenn im Zusammenhang mit der Kaufpreistilgung eine wechselmäßige Haftung unsererseits begründet wird; der Eigentumsvorbehalt erlischt in diesem Fall erst mit der Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenem. Forderungen, die dem Käufer aus der Weiterveräußerung der Ware entstehen, gelten als an uns abgetreten. Im Falle der Pfändung derartiger Waren durch Dritte ist der Käufer verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen.
6. Wenn nicht anders angegeben, sind unsere Rechnungen innerhalb 30 Tagen rein netto zur Barzahlung fällig. Als Barzahlung gilt auch Post- oder Banküberweisung oder Zahlung mit Bankscheck, der unter dem Vorbehalt der sofortigen Einlösung angenommen wird.
Die Annahme von diskontfähigen Wechseln behalten wir uns vor. Diskont- und sonstige Spesen gehen stets zu Lasten des Käufers und sind sofort in bar zu entrichten. Wechsel werden unter dem Vorbehalt der Einlösung gutgeschrieben.
Die Hereingabe von Wechseln gilt erst dann als Zahlung, wenn die Annahme von uns schriftlich bestätigt worden ist.
Zahlungsverzug tritt ohne weitere Mahnung am Fälligkeitstag ein. Die Berechnung von Verzugszinsen in handelsüblicher Höhe, mindestens aber in Höhe der uns berechneten Bankzinsen, behalten wir uns vor.
7. Wir sind berechtigt, für den Fall, dass uns zwischen Erteilung der Auftragsbestätigung und Durchführung der Lieferung Umstände bekannt werden, die dies ratsam erscheinen lassen, von den in der Auftragsbestätigung angegebenen Zahlungsbedingungen zurückzutreten und neue Bedingungen festzusetzen.
8. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Herrsching. Gerichtsstand ist Herrsching.
9. Die vorstehenden Bedingungen gelten auch gegenüber anderslautenden Verkaufsbedingungen des Käufers, wenn dieselben nicht ausdrücklich schriftlich von uns anerkannt werden.
10. Technische Beschreibungen der Auftragsbestätigung sind soweit unverbindlich, als wir uns Änderungen durch technische Verbesserungen bis zum Lieferdatum vorbehalten.