AGB

Vereinbarung
für die Nutzung der Anwendung „DERManager“
(Abonnement)
– Rev. 00-

1. ALLGEMEINES

1.1 Die Anwendung „DERManager“ (nachfolgend „Anwendung“) wird von der HEINE Optotechnik GmbH & Co. KG, Dornierstr. 6, 82205 Gilching (nachfolgend „HEINE„, „wir„, „uns„, „unser„), zur Verfügung gestellt. Die Bedingungen dieser Vereinbarung (nachfolgend „Vereinbarung“) regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Nutzer (nachfolgend „Nutzer“) und HEINE bezüglich der Nutzung der Anwendung.

1.2 Die Nutzung der Anwendung ist ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB gestattet. Eine Nutzung der Anwendung als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist nicht gestattet.

 

2. GEGENSTAND DER VEREINBARUNG

2.1 Gegenstand der Vereinbarung ist die Nutzung der Cloud Anwendung und / oder der Smartphone-App, im Rahmen eines Abonnements. Die einfach zu bedienende Smartphone-App ermöglicht die systematische Erfassung und Bearbeitung dermatoskopischer Bilddaten von Dermatoskopen, die auf ein Smartphone aufgesetzt werden, über das Smartphone. Mehrere Anwender können dabei in ihrem normalen Arbeitsablauf mit mehreren Smartphones solche Bilddaten erfassen und konkreten Personen zuordnen. Über die Cloud-Anwendung können die Bilddaten dann von einem Laptop, PC oder Tablet aus abgerufen, verwaltet, archiviert und auch wieder gelöscht werden. Es handelt sich um eine Software-as-a-Service. Die Speicherung der Anwendungs-Daten erfolgt in einer Cloud. „Anwendungs-Daten“ in diesem Sinne umfasst sämtliche vom Nutzer in die Anwendung eingegebenen oder von ihm mithilfe der Anwendung erfassten Daten. Anwendungs-Daten können Personenbezogene Daten enthalten. „Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO beziehen.

2.2 KEIN MEDZINIPRODUKT: DIE SMARTPHONE-APP UND CLOUD-ANWENDUNG IST KEIN MEDIZINPRODUKT. HEINE WEIST AUSDRÜCKLICH DARAUF HIN, DASS DIE SMARTPHONE-APP UND CLOUD-ANWENDUNG UND DEREN NUTZUNG KEINE MEDIZINISCHE BERATUNG UND/ODER DIAGNOSE ERSETZT UND/ODER ERSTELLT. JEDE MEDIZINISCHE ENTSCHEIDUNG UND/ODER BEHANDLUNG ERFOLGT IN VERANTWORTUNG DES NUTZERS.

2.3 Der Nutzer erhält eine Gebrauchs- bzw. Bedienungsanleitung für die Anwendung auf der entsprechenden Website.

 

3. ABSCHLUSS DER VEREINBARUNG

3.1 Die Vereinbarung über die Nutzung der Anwendung kommt erst zustande, wenn HEINE dies in Textform bestätigt und dem Nutzer die entsprechenden Zugangsdaten übermittelt. Der Zugang der Bestellung bei HEINE sowie eine etwaige Bestätigung, dass die Bestellung eingegangen ist, stellen keine Vertragsannahme dar. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Nutzung der Anwendung. HEINE ist berechtigt, einen Vertrag über die Nutzung der Anwendung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3.2 Mit Abschluss der Vereinbarung erhält der Nutzer von HEINE Zugangsdaten. Die Smartphone-App ist kostenlos im Apple App Store und im Google Play Store herunterladbar, die Nutzung erfordert die Eingabe der Zugangsdaten. Die Cloud Anwendung ist über die dem Nutzer von HEINE mitgeteilte URL erreichbar, ihre Nutzung erfordert ebenfalls die Eingabe der Zugangsdaten. Der Nutzer ist verpflichtet, die Zugangsdaten geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben und sie durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu schützen. Bei Missbrauch oder Verlust von Zugangsdaten oder einem entsprechenden Verdacht wird der Nutzer HEINE unverzüglich informieren.

 

4. RECHTE AN DER ANWENDUNG

4.1 HEINE gewährt dem Nutzer ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Recht (ohne das Recht, Unterlizenzen zu erteilen), die Smartphone-App ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Endgeräten (wie z.B. einem iPhone oder einem Android-Smartphone) zu installieren sowie diese und die Cloud Anwendung zu den in Ziffer 2 genannten Zwecken und auf die dort beschriebene Weise zu nutzen. Dem Nutzer stehen nur die Nutzungsrechte nach diesen Nutzungsbedingungen zu. HEINE ist Inhaberin oder Lizenznehmerin sämtlicher Urheberrechte, Marken und anderer Rechte geistigen Eigentums an der Anwendung und an sämtlichen Inhalten, die HEINE in der Anwendung bereitstellt. Mit Ausnahme des nach dieser Vereinbarung gewährten Installations- und Nutzungsrechts verbleiben jegliche Rechte an der Anwendung bei HEINE.

4.2 Änderungen, gleich welcher Art, an der und/ oder eine anderweitige Nutzung der Anwendung, als in der Gebrauchs- bzw. Bedienungsanleitung vorgesehen, sind ausdrücklich nicht gestattet. Der Nutzer hat insbesondere nicht das Recht, die Anwendung oder Teile davon zu ändern, weiterzuentwickeln, zu vervielfältigen, zu vertreiben, auszutauschen, mit anderen Werken zu verbinden, daraus abgeleitete Werke zu erstellen und/oder die Anwendung anderweitig zu nutzen und zu verwerten.

4.3 Der Nutzer darf nur Personen Zugriff auf die Anwendung gewähren, die zu seiner Organisation gehören. Einer Weitergabe der Nutzungsmöglichkeit an außerhalb seiner Organisation stehende Dritte ist nicht gestattet.

 

5. VERGÜTUNG / LAUFZEIT / KÜNDIGUNG / ABRECHNUNGZEITRAUM

5.1 Das Abonnement ist zeitlich unbefristet.

5.2 Abrechnungszeitraum des Abonnements ist immer ein Monat, ab Start des Abonnements. Der Nutzer ist verpflichtet, HEINE die vereinbarte monatliche Abonnementgebühr zu zahlen. Die Abonnementgebühr richtet sich nach der Anzahl der in der Anwendung verarbeiteten Bilder, auf die Anzahl der zugriffsberechtigten Personen oder der eingesetzten Geräte kommt es insoweit nicht an. Über die Preise und die verfügbaren Zahlungsmethoden wird der Nutzer von HEINE vor Abschluss der Vereinbarung informiert. Die Abrechnung erfolgt immer am ersten Tag des neuen Abrechnungszeitraums für einen Monat im Voraus.

5.3 Für den ersten Monat werden aus Abrechnungsgründen 0,01 EUR fällig. Wird innerhalb des ersten Monats gekündigt, fallen keine weiteren Kosten an.N

5.4 Nach Ablauf des ersten Monats kann das Abonnement mit einer Frist von einer Woche zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden.

5.5 Gerät der Nutzer mit einer Zahlung um eine Woche oder mehr in Verzug, ist HEINE berechtigt, den Zugang des Nutzers zur Anwendung zu sperren, bis die fällige Zahlung geleistet wurde.

5.6 HEINE kann die Vereinbarung fristlos mit sofortiger Wirkung beenden, wenn der Nutzer diese Vereinbarung verletzt.

5.7 Die Rechte beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Bestimmungen bleiben unberührt.

5.8 Der Nutzer hat seine Kündigung in Textform zu erklären. HEINE ermöglicht die Kündigung auch über den HEINE-Webshop. Eine Löschung der Smartphone-App auf einem Endgerät allein stellt keine Kündigungserklärung dar.

5.9 Wenn der Nutzer seine Tarifgrenze erreicht (z.B. small, medium oder large), kann der Nutzer weiterhin die Anwendung nutzen, aber keine weiteren Aufnahmen hinzufügen. Er kann seinen Tarif auf das nächsthöhere Modell upgraden oder Aufnahmen löschen um die volle Funktionalität wieder zu erhalten.

 

6. DATEN / DATENSICHERHEIT / DATENSCHUTZ

6.1 Der Nutzer ist datenschutzrechtlicher Verantwortlicher und hat die für ihn geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten.

6.2 Die Daten werden per Cloud gespeichert. Sie werden redundant an mehreren Orten gesichert, um Datenverlust vorzubeugen.

6.3 Aktuell erfolgt die Datensicherung in einem zertifizierten Hochsicherheits-Rechenzentrum in München. HEINE behält sich vor, das Rechenzentrum zu wechseln. Das neue Rechenzentrum wird dann mindestens das gleiche Sicherheitsniveau haben und sich auf dem Gebiet von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) befinden.

6.4 Auf Anfrage kann der Nutzer seine Daten während der Laufzeit des Abonnements erhalten. Die Daten werden von HEINE in geeigneter Form als Kopie zur Verfügung gestellt. Abhängig vom Datenvolumen betragen die Kosten zwischen 150 – 350 EUR.

Auch bei Beendigung des Abonnements kann der Nutzer innerhalb eines Monats auf Anfrage seine Daten erhalten. Die Daten werden von HEINE in geeigneter Form als Kopie zur Verfügung gestellt. Abhängig vom Datenvolumen betragen die Kosten zwischen 150 – 350 EUR.

6.5 Mit Kündigung werden die Daten in der Cloud unwiederbringlich gelöscht, soweit der Nutzer und HEINE nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbaren und/oder HEINE nicht gesetzlich verpflichtet ist und/oder nicht gesetzlich berechtigt ist, die Daten länger aufzubewahren. Die Löschung erfolgt innerhalb einer Übergangsfrist von einem Monat.

6.6 HEINE sichert zu, nicht auf die Daten in der Anwendung zuzugreifen, soweit nicht der Nutzer im Rahmen einer gewünschten technischen Supportleistung seine Einwilligung in den Zugriff auf die Daten erteilt. Der Nutzer selbst ist verpflichtet, die Daten infolge der Verwendung der Anwendung vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen und die für ihn geltenden Datenschutzbestimmungen zu beachten.

HEINE hat nur im Rahmen der Auftragsverarbeitungsvereinbarung Zugriff auf Daten.

6.7 Über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Personen, die die Anwendung nutzen, hat der Nutzer gemäß Art. 13, 14 DSGVO zu informieren.

6.8 Weitere Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten durch HEINE im Zusammenhang mit der Anwendung regelt die zwischen dem Nutzer und HEINE vor Abschluss dieser Vereinbarung abzuschließende Auftragsverarbeitungsvereinbarung im Sinne des Art. 28 DSGVO.

 

7. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN / UPDATES / SUPPORT / VERFÜGBARKEIT

7.1 Um die Smartphone-App auf Geräten mit dem Betriebssystem iOS (Apple) zu nutzen, ist ein iOS-Gerät mit einem Betriebssystem ab der von HEINE im Apple App Store angegebenen Version erforderlich. Um die Smartphone-App auf Geräten mit dem Betriebssystem Android zu nutzen, ist ein Android-Gerät mit einem Betriebssystem ab der von HEINE im Google Play Store angegebenen Version erforderlich. Für die Nutzung der Anwendung auf dem Smartphone als auch über die Cloud wird eine Internetverbindung benötigt.

7.2 Aktualisierungen der Anwendung (nachfolgend „Updates“) werden grundsätzlich online zur Verfügung gestellt und erfordern eine aktive Internetverbindung. Updates für die Smartphone-App werden in den Stores zur Verfügung gestellt, über die die Smartphone-App heruntergeladen werden kann. Um eine bestmögliche technische Nutzung zu gewährleisten, empfehlen wir dem Nutzer, die Anwendung immer auf dem neuesten Stand der verfügbaren Updates zu halten. “Updates“ umfassen grundsätzlich nur Anpassungen zum Erhalt der zugesicherten Leistungsbeschreibung (z.B. Sicherheitspatches, Fehlerbehebungen, Änderungen zur Anpassung an neue/andere Hardware oder an neue/andere Betriebssysteme sowie sonstige Verbesserungen, die die Funktionalität und die Struktur der Software nicht wesentlich verändern), nicht aber die Erweiterung um neue Funktionen.

7.3 HEINE behält sich vor, mit angemessener Frist, die Aktualisierungen für veraltete Plattformen (wie z.B. Browser, Betriebssystem oder Smartphone) oder Module einzustellen, wenn deren Pflege eine übermäßige Belastung darstellt. In diesem Fall muss der Nutzer auf eine aktuelle Plattform wechseln, beispielsweise durch Wechsel des verwendeten Browsers, Betriebssystems oder Smartphones, wenn er weitere Aktualisierungen in Anspruch nehmen möchte. Eventuell entstehende Kosten trägt der Nutzer selbst.

7.4 Wenn nicht darauf hingewiesen wurde oder anderes vereinbart ist, wird grundsätzlich kein Support-Service o.ä. seitens HEINE bereitgestellt. Für bestimmte Anfragen kann aber ein Support-Service individuell gegen Gebühr vereinbart werden.

7.5 Die Anwendung ist in der Regel 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag verfügbar, ausgenommen Zeiten, in denen Wartungsarbeiten wie z. B. Datensicherung oder System- und Programmpflege am System oder der Datenbank durchgeführt werden. Solche Arbeiten werden mit einer der Problemlage angemessenen Vorlaufzeit angekündigt werden und nach Möglichkeit nicht während der Hauptnutzungszeit stattfinden, d.h. nach Möglichkeit außerhalb der in Gilching, Deutschland, üblichen Betriebs- und Geschäftszeiten. Dabei erlangen die Smartphone-App und die Cloud-Anwendung jeweils eine Verfügbarkeit von mindestens 95 Prozent pro Monat.

 

8. WEITERE PFLICHTEN DES NUTZERS

8.1 Der Nutzer muss

  • sich über die Eignung der Anwendung für seine konkreten Ziele und Absichten vergewissern

  • gegebenenfalls die notwendige Hardware und Anwendungsumgebung für den Einsatz der Anwendung beschaffen und

  • die Gebrauchs- bzw. Bedienungsanleitung o.ä. beachten.

8.2 Der Nutzer ist verpflichtet alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, dass Unbefugte sein Passwort zum Login nicht kennen und/oder Zugang zu den Daten erhalten. Das Administratorpasswort des Nutzers kann über den technischen Support von HEINE kostenpflichtig zurückgesetzt werden. Passwörter für die Organisation des Nutzers können durch den Administrator zurückgesetzt werden.

8.3 Wird der Nutzer von Dritten für eine Verletzung von Rechten durch die Anwendung verantwortlich gemacht, hat der Nutzer HEINE unverzüglich über die erhobenen Ansprüche zu informieren und mit HEINE die weitere Vorgehensweise abzusprechen.

 

9. MÄNGELHAFTUNG/ GEWÄHRLEISTUNG

Die (Gewährleistungs-)Rechte des Nutzers im Falle von Mängeln bestimmen sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

10. HAFTUNG

10.1 DIE HAFTUNG VON HEINE AUF SCHADENSERSATZ, GLEICH AUS WELCHEM RECHTSGRUND, IST NACH MASSGABE FOLGENDER BESTIMMUNGEN BESCHRÄNKT:

10.1.1 HEINE HAFTET GEMÄSS DEN GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN BEI VORSATZ UND GROBER FAHRLÄSSIGKEIT, IM FALLE DER SCHULDHAFTEN VERLETZUNG DES LEBENS, DES KÖRPERS UND DER GESUNDHEIT, NACH DEN VORSCHRIFTEN DES PRODUKTHAFTUNGSGESETZES, BEI ARGLIST, SOWIE IM UMFANG EINER VON HEINE ÜBERNOMMENEN GARANTIE FÜR BESCHAFFENHEITSMERKMALE UND SONSTIGEN NICHT ABDINGBAREN GESETZLICHEN HAFTUNG.

10.1.2 SOWEIT KEIN FALL DER ZIFFER 10.1.1. VORLIEGT, HAFTET HEINE BEI EINFACHER (D.H. NICHT GROBER) FAHRLÄSSIGKEIT WESENTLICHER VERTRAGSPFLICHTEN AUF DEN BEI VETRAGSSCHLUSS VORHERSEHBAREN, TYPISCHEN SCHADEN. WESENTLICHE VERTRAGSPFLICHTEN SIND SOLCHE, DEREN ERFÜLLUNG DIE ORDNUNGSGEMÄSSE DURCHFÜHRUNG DES VERTRAGES ERST ERMÖGLICHEN UND AUF DEREN ERFÜLLUNG DER NUTZER DAHER VERTRAUT UND VERTRAUEN DARF (SOG. KARDINALPFLICHTEN). IM ÜBRIGEN HAFTET HEINE BEI EINFACHER FAHRLÄSSIGKEIT NICHT, SOWEIT NICHT EIN FALL VON ZIFFER 10.1.1. VORLIEGT.

10.1.3 AUSSER IN DEN FÄLLEN VON 10.1.1., HAFTET HEINE NICHT FÜR ENTGANGENEN GEWINN, AUSGEBLIEBENE EINSPARUNGEN, SCHÄDEN AUS ANSPRÜCHEN DRITTER UND SONSTIGE MITTELBARE FOLGESCHÄDEN.

10.2 DIE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN DIESER ZIFFER 10 GELTEND ENTSPRECHEND ZUGUNSTEN DER FÜR HEINE HANDELNDEN PERSONEN.

 

11. SONSTIGES

11.1 Für die Nutzung der Anwendung durch den Nutzer gilt diese Vereinbarung ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Abreden wurden nicht getroffen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als HEINE ihrer Geltung ausdrücklich in Schriftform zustimmt.

11.2 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit anderer Bestimmungen nicht berührt. Die nichtige Bestimmung ist durch eine vertragliche Regelung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

11.3 HEINE ist berechtigt, diese Vereinbarung mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern die Änderungen keine wesentlichen Nachteile für den Nutzer beinhalten (z.B. Einschränkung der Anwendung-Funktionalitäten, Verlängerung der Kündigungsfrist für den Nutzer) oder wenn diese aufgrund von Änderungen der Gesetzgebung oder Rechtsprechung notwendig sind. Eine beabsichtigte Änderung wird dem Nutzer per E-Mail mitgeteilt. Die jeweilige Änderung wird wirksam, wenn der Nutzer ihr nicht innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der E-Mail widerspricht. Maßgeblich für die Einhaltung der Zwei-Monats-Frist ist die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.

11.4 ES GILT DAS RECHT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UNTER AUSSCHLUSS DES KOLLISIONSRECHTS UND DES RECHTS DER UNITED NATIONS CONVENTION ON CONTRACTS FOR THE INTERNATIONAL SALE OF GOODS 1980. GERICHTSSTAND FÜR SÄMTLICHE STREITIGKEITEN AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER NUTZUNG DER ANWENDUNG IST DER GESCHÄFTSSITZ VON HEINE.

Stand: Februar 2022